Geschwindigkeitsüberschreitungen (Gültig für PKW ohne Anhänger und Motorräder)

Ein Rechner ist auch noch unten auf dieser Seite

Tempo-
überschreitung
innerorts (auch Tempo 30 Zonen) außerorts (z.B. Autobahn, auch in Baustellen)
Geldbuße Punkte Fahrverbot Geldbuße Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15 € - - 10 € - -
11-15 km/h 25 € - - 20 € - -
16-20 km/h 35 € - - 30 € - -
21-25 km/h 80 € 1 - 70 € 1 -
26-30 km/h 100 € 3 - 80 € 3 -
31-40 km/h 160 € 3 1 Mon. 120 € 3 -
41-50 km/h 200 € 4 1 Mon. 160 € 3 1 Mon.
51-60 km/h 280 € 4 2 Mon. 240 € 4 1 Mon.
61-70 km/h 480 € 4 3 Mon. 440 € 4 2 Mon.
über 70 km/h 680 € 4 3 Mon. 600 € 4 3 Mon.

 

Abstand

Nicht einhalten des Mindestabstandes zum Vorausfahrenden Fahrzeug. Die Werte beziehen sich auf den halben Tachowert.

Unterschreitung
weniger als ...
bis 80 km/h über 80 km/h über 130 km/h
- Gefährdung Sachbesch. Geldbuße Punkte Fahrverbot Geldbuße Punkte Fahrverbot
1/4 25 € 30 € 35 € 75 € 1 - 100 € 2 -
5/10
4/10 100 € 2 - 180 € 3 -
3/10 160 € 3 1 240 € 4 1
2/10 240 € 4 2 320 € 4 2
1/10 320 € 4 3 400 € 4 3

 

Überholen

 

  • Missachtung des Verkehrszeichen Überholverbot: 150 € + 1 Punkt  (mit Gefährdung/Sachbeschädigung 200 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)

  • langsames Überholen (nicht wesentlich schneller als der zu Überholende): 30 € (Sachbeschädigung 35 €)

  • nicht einhalten des Seitenabstandes: 30 € (Sachbeschädigung 35 €)

  • kein sofortiges Wiedereinordnen nach dem Überholvorgang: 10 €

  • Behinderung während dem Überholvorgang: 20 €

  • keine Ankündigung des Überholvorgangs durch Lichtzeichen: 10 €

  • vorschriftswidrig links überholt (z.B. während dem Abbiegevorgang des vorrausfahrenden Fahrzeuges): 25 € (Sachbeschädigung 30 €)

  • rechts überholen außerhalb geschlossener Ortschaften: 30 € + 3 Punkte

  • Überholen bei unklarer Verkehrslage (z.B. an uneinsichtigen Stellen): 50 € + 3 Punkte

  • unklare Verkehrslage und Nichtbeachtung von Verkehrszeichen/Fahrbahnmarkierungen: 75 € + 4 Punkte
    (Gefährdung/Sachbeschädigung 125 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)

 

Halten und Parken

Grundsätzlich gilt: Wer sein Auto verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

  • unzulässiges Halten (z.B. Fussgängerüberwege, Taxistände): 10 € (Behinderung 15 €)

  • Halten in zweiter Reihe: 15 € (Behinderung 20 €)

  • unzulässiges Halten (z.B. s.o.): 15 € (Behinderung 25 €)

  • unzulässiges Halten länger als eine Stunde (z.B. s.o.): 25 € (Behinderung 35 €)

  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 40 € + 1 Punkt

  • unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen: 35 €

  • Parken von Änhängern ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen: 20 €

  • Parken in zweiter Reihe: 20 € (Behinderung 25€)

  • Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten: 30 € (Behinderung 35€)

  • Missachtung des Vorrangs beim Parken: 10 €

  • nicht platzsparend gehalten oder geparkt: 10 €

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
Parkuhr ist abgelaufen, Parken ohne Parkscheibe, Überschreitung der Höchstparkdauer ...

bis 30 M. bis 1 Std. bis 2 Std. bis 3 Std. über 3 Std.
5 € 10 € 15 € 20 € 25 €

 

TÜV / Abgasuntersuchung
Keine Anmeldung oder Vorführung zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung, Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins
 
2 - 4 Monate ab 4. - 8. Monat mehr als 8 Monate
15 € 25 € 40 € + 1 Punkt


Frist für die Abgasuntersuchung überschritten:
 

2 - 8 Monate mehr als 8 Monate
15 € 40 € + 1 Punkt

 

Wechsel- und Dauerlichtzeichen
Überfahren der Lichtzeichenanlage bei rot ...
  • ... innerhalb einer Sekunde (ohne Grünpfeil): 90 € + 3 Punkte (Gefährdung/Sachbeschädigung 200 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)
  • ... länger als eine Sekunde (ohne Grünpfeil): 200 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot mit Gefährdung/Sachbeschädigung 320 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot oder Sachbeschädigung 360 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)

Abbiegen bei Grünpfeil ...

  • ... ohne Anhalten: 50 €
  • ... mit Verkehrsgefährdung (ausgenommen Fußgänger- und Radhafrerverkehr): 60 €
  • ... mit Behinderung von Fußgänger- und Radhafrerverkehr: 75 €
  • ... mit Gefährung von Fußgänger- und Radhafrerverkehr: 120 €

 

Alkohol und Drogen

 

Alkoholgehalt im Blut Konsequenz
0,3 - 0,5 Promille

 liegt keine Fahrunsicherheit vor oder es kommt zu keinem Unfall, so nicht strafbar
 bei Fahrunsicherheit oder Beteiligung an einem Unfall strafbar: 7 Punkte, Geld- oder  

 Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille  500€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
 Wiederholungstäter: 1000 € + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
 Wiederholungstäter in mehreren Fällen: 1500 € + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille

 Geldstrafe oder Freiheitsentzug + 7 Punkte + 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der

 Fahrerlaubnis


Bei erstmaligem Vergehen werden Führerschein und ein bis zwei Nettolöhne entzogen, ebenso folgt eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten.

Bei einem Alkoholkonsum von über 1,6 Promille auf dem Fahrrad droht eine MPU. Wird diese nicht bestanden wird der Führerschein entzogen.

Beim Konsum von bereauschenden Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine oder Ecstasy drohen 500 € Geldstrafe, 4 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Wiederholungstätern drohen 1000 € Geldstrafe, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Wiederholung bei mehreren Fällen entspricht 1500 € + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.

 

Illegale Kfz-Rennen

 

  • Teilnehmer: 200 €
  • Veranstalter: 500 €

 

Sonstige Vergehen

 

  • Fahren ohne Kennzeichen: 40 € + 1 Punkt
  • Umgang mit dem Handy bei laufendem Motor: 40 € + 1 Punkt
  • Umgang mit dem Handy beim Radfahren: 25 €
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen: 50 - 75 € + 3 Punkte
  • Kennzeichen unkenntlich machen: 50 € + 1 Punkt
  • Einsatz von Nebelscheinwerfern bei Sicht über 100m: 10 €
  • Fahren ohne Sicherheitsgurt: 30 €
  • Kinder ohne jegliche Sicherung: 40 - 50 € + 1 Punkt
  • Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert: 30 - 35 €
  • Umweltschutz missachtet (unnötiges Herumfahren oder Belästigung): 20 €
  • Als Unfallbeteiligter die Unfallstelle nicht abgesichert / geringer Schaden bei Seite gefahren: 30 € (Sachschaden 35 €)
  • Unfallspuren beseitigen: 30 €
  • Aushändigen von Ausweispapieren nicht möglich: 10 €
  • Fahren mit defekter Schalldämpferanlage: 20 €
  • nicht Beachten der Vorfahrt mit Gefährdung: 50 € + 3 Punkte
  • Fahren ohne Ablendlich bei erheblicher Sichtbehinderung: 40 € + 3 Punkte
  • Unerlaubtes Wenden in Ein- oder Ausfahrten: 100 € + 4 Punkte
  • Unerlaubtes Wenden auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen: 130 € + 4 Punkte
  • Unerlaubtes Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn: 150 € + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen: 70 € + 2 Punkte
  • Auf Seitenstreifen überholen: 75 € + 2 Punkte
  • Zeichen von Polizeibeamten missachten: 50 € + 3 Punkte
  • kein ordnungsgemäßes Führen des Fahrtenbuches, Aufbewahrungsdauer missachtet: 50 € + 1 Punkt

 

Straftaten im Straßenverkehr

 

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: 7 Punkte
  • Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit (z.B. durch Alkohol ...) mit Straßenverkehrsgefährdung: 7 Punkte
  • Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise: 7 Punkte
  • Führen, Anordnen, Zulassen der Fahrzeugführung ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot: 6 Punkte
  • Kennzeichenmissbrauch: 6 Punkte
  • Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen: 5 Punkte
  • Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten: 5 Punkte